Was bedeutet das Bestellerprinzip bei der Vermietung?
Was bedeutet das Bestellerprinzip bei der Vermietung?
Mit dem Bestellerprinzip wird eine Regelung zur Zahlung der Maklerprovision bezeichnet, nach der derjenige die Kosten des Immobilienmaklers zu zahlen hat, der die Dienstleistung in Auftrag gibt.
Das Bestellerprinzip eine Gesetzesnovelle bei der Vermietung von Wohneigentum seit 2015:
Derjenige welcher den Makler beauftragt, trägt auch die Kosten der Provision. Beauftragt der Vermieter den Makler, so ist dieser dem Makler gegenüber provisionspflichtig, beauftragt der Mietsuchende den Makler, verbleibt die Provisionszahlung bei ihm.
Was bedeutet die Provisionsteilung beim Immobilienkauf-/verkauf?
Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz zur Provisionsteilung bei Verkaufsobjekten in Kraft. Bei Verkäufen von Eigentumswohnungen und privaten Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften) gelten nachfolgende Regelungen: mit dem Auftraggeber/Verkäufer wird eine Provision in beliebiger Höhe vereinbart, dieser Provisionssatz kann höchstens auch von der Käuferpartei erhoben werden. Baugrundstücke und Mehrfamilienhäuser sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In dem Fall gilt nach wie vor: die Provision zahlt der Käufer.
